Seed Grants Junge Sprachwissenschaft e.V.
Zurzeit werden keine weiteren Seed Grants vergeben.
Der Junge Sprachwissenschaft e.V. vergibt Seed Grants zur Förderung von Forschung und Netzwerkbildung von Studierenden in Deutschland. Die Mittel sollen dabei in Forschungsprojekte oder Weiterbildungen fließen, die nicht durch andere universitäre Stellen gefördert werden können.
Was kann gefördert werden?
Gefördert werden können Forschungsprojekte sowie extrakurrikulare Veranstaltungen im Bereich Sprachwissenschaft oder der an sie angrenzenden Disziplinen.
- Forschungsprojekte sind unter anderem, aber nicht ausschließlich: Ein BA-/MA-Arbeitsvorhaben; andere Publikationsvorhaben; mit der Abschlussarbeit/Publikation verbundene Studien: Feldstudien, experimentelle Studien, Korpusstudien etc. Die Projekte können in größere Forschungsvorhaben eingebettet sein, sollten aber unter der Leitung und Kontrolle der Bewerber*innen selbst stehen und von ihnen initiiert worden sein.
- extrakurrikulare Veranstaltungen sind unter anderem, aber nicht ausschließlich: Teilnahmen an Sommerschulen bzw. Winterschulen; Workshops; wissenschaftlichen Konferenzen jeglicher Art; sofern diese Veranstaltung sich mit sprachwissenschaftlichen Fragestellungen im weiteren Sinne beschäftigt.
Einzel- und/oder Teamprojekte: Anträge können sowohl einzeln als auch im Team eingereicht werden. Es gelten die im nächsten Absatz vorliegenden Bewerbungsvoraussetzungen. Im Falle einer Teambewerbung muss eine Person als Hauptverantwortliche*r die Bewerbung einreichen, weitere Teammitglieder werden der Bewerbung lediglich durch Nennung hinzugefügt.
Die genauen Förderbedigungen, also für welche Ausgaben Ihr Förderung bekommen könnt, findet ihr im Abschnitt “Welche Unterlagen muss ich wo einreichen?”
Wer kann sich bewerben?
Bewerbungen einreichen kann jede Person, die die folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Matrikulation an einer Hochschule im deutschsprachigen Raum¹
- Studium in einer sprachwissenschaftlichen oder angrenzenden Disziplin
- Nicht abgeschlossenes EQR Level 7 (Master of Arts und äquivalente Studien noch nicht beendet)
- Verfügbarkeit eines Bankkontos, welches von einer deutschen Bank aus ohne Zusatzkosten angewiesen werden kann (Deutschland, EU-Ausland oder sonstige Bankkonten mit IBAN/SWIFT Protokoll). Bei mehreren Anstragssteller*innen ist ein Konto ausreichend.
Im Falle einer Teambewerbung gelten diese Kriterien ebenso für alle in der Bewerbung genannten Personen. Bei gleicher Qualität der Bewerbung werden Studierende in früheren Studienphasen bevorzugt ausgewählt. Um anderweitigen Ungleichbehandlungen vorzubeugen, werden die Bewerbungsunterlagen vor der Durchsicht durch die Kommission technisch pseudonymisiert.
Wir regen daher Studierende aller sozialen, ethnischen, geschlechtlichen, religiösen und weltanschaulichen, und sexuellen Identitäten, sowie Studierende allen Alters und physischer sowie psychischer Diversität dazu an, sich mit ihren Projekten um die Förderung zu bewerben.
¹ Das beinhaltet natürlich Deutschland, Österreich und die Schweiz, aber auch weitere deutschsprachige Regionen. Schreibt bei Rückfragen gerne an grants@junge-sprachwissenschaft.de.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Fördersumme ergibt sich aus den voraussichtlichen Ausgaben für euer Projekt, kann aber den Betrag von €500,- pro Antrag nicht überschreiten.
Welche Unterlagen muss ich wo einreichen?
Bewerbung
Die Bewerbung erfolgt über das Formular auf unserer Webseite. Die Bewerbungsunterlagen sollen als PDF hochgeladen werden. Bitte achtet darauf, dass die Bewerbung pseudonymisiert wird und deshalb die Bewerbungsunterlagen (abgesehen von Immatrikulationsbescheiningung und Versicherung) keine persönlichen Daten enthalten dürfen!
↳ Allgemeine Bewerbungsunterlagen, die in jedem Fall eingereicht werden müssen:
- Immatrikulationsbescheinigung aller sich Bewerbenden
- Eine unterschriebene eidesstattliche Versicherung, dass das Projekt nicht durch andere hochschulinterne Organismen gefördert wird. Das bestehen anderer Fördermaßnahmen wird durch die Kommission stichprobenartig überprüft. Hiermit erklärt Ihr, dass Ihr Euch in erwartbarer und angemessener Weise (zum Beispiel bei Beratungsstellen) nach alternativer Förderung erkundigt habt. Eine Vorlage für die Versicherung findet Ihr hier.
↳ Zusätzliche Unterlagen für ein Forschungsprojekt:
- Ein Anschreiben mit dem Namen des Projektes, welches allgemein die zu fördernde Aktivität und ihre Relevanz beschreibt. Außerdem sollte das Anschreiben darlegen, warum die Förderung durch andere Organe nicht möglich oder erschwert ist. Der Gesamtförderbetrag sollte im Anschreiben genannt werden. Im Falle einer Teambewerbung sollte die Anzahl der Teammitglieder genannt werden. Unterschreibt das Anschreiben NICHT (!) und fügt keinen Briefkopf mit persönlichen Daten ein!
- Ein vollständiger Projektplan: Dies beinhaltet einen Zeitplan, ein Exposé mit dem Studiendesign (inklusive Referenzen zum theoretischen Hintergrund und Relevanz) und den erwarteten Nutzen (Publikation, B.A. oder M.A.-Arbeit, etc.).
- Ein vorläufiger Finanzplan: Dies beinhaltet eine Aufstellung der erwarteten Kosten (so gut diese eingeschätzt werden können), insbesondere jener, für die die Förderung beantragt wird. Förderbar sind Ausgaben, die einmalig für das Forschungsprojekt getätigt werden und die nicht durch die eigenen Hochschule gefördert werden.
- Vollständig förderbare Ausgaben. Unter anderem, aber nicht ausschließlich:
- Aufwandsentschädigungen im Rahmen von Studien
- Zugang zu (kommerziellen) Datenbanken und/oder Archiven
- Mietkosten für Laborstunden
- Zugang zu Rechnerleistung (Cloud Computing) oder ähnliche, sofern die eigene Hochschule solche Dienste nicht für Studierende auf B.A. oder M.A. Level zur Verfügung stellt
- Kosten für Veröffentlichung der Forschungsergebnisse in einer Open Access Fachzeitschrift oder einem ähnlichen anerkannten wissenschaftlichen Organ sofern die eigene Hochschule solche Diense nicht für Studierende auf B.A. oder M.A. Level zur Verfügung stellt
- Ausgaben für Barrierefreiheit (Text-To-Speech Software, Textausgaben in Braille, etc.)
- …
- Anteilig förderbare Ausgaben (50%).
- Transportkosten
- Verpflegung
- …
- Vollständig förderbare Ausgaben. Unter anderem, aber nicht ausschließlich:
↳ Zusätzliche Unterlagen für extrakurrikulare Veranstaltungen:
- Ein Anschreiben welches allgemein die zu fördernde Veranstaltung und ihren zu erwartenden Nutzen beschreibt (mögliche Publikation eines Forschungsergebnisses, Relevanz der Summerschool für den eigenen Studienfortschritt, etc.). Ferner sollte ausführlich die Motivation für die Teilnahme dargelegt werden und wie sie zum Studienerfolg beiträgt (z.B. Ergänzung des Studiums, Anrechnung von ECTS, Bezug zu einer Forschungs-/Abschlussarbeit, eigener Vortrag oder Publikationsziel). Das Schreiben sollte weitergehende Informationsmöglichkeiten zur Veranstaltung nennen (Internetseiten, mögliche Kontaktpersonen o.Ä.) und erklären, warum die Förderung durch andere Organe nicht möglich oder erschwert ist. Der Gesamtförderbetrag sollte im Anschreiben genannt werden. Im Falle einer Teambewerbung sollte die Anzahl der Teammitglieder genannt werden. Unterschreibt das Anschreiben NICHT (!) und fügt keinen Briefkopf mit persönlichen Daten ein!
- Ein vorläufiger Finanzplan. Dies beinhaltet eine Aufstellung der erwarteten Kosten, insbesondere derjenigen, die durch den Grant gedeckt werden sollen. Förderbar sind einmalige Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Tagung gemacht werden.
- Vollständig förderbare Ausgaben. Unter anderem, aber nicht ausschließlich:
- Teilnahmegebühren inklusive Veranstaltungen des Rahmenprogramms
- Ausgaben zur Barrierefreiheit (z.B.: Gebärdensprachendolmetscher*innen)
- …
- Anteilig förderbare Ausgaben (50%). Unter anderem, aber nicht ausschließlich:
- Anreise
- Unterkunftskosten
- Verpflegungskosten
- …
- Vollständig förderbare Ausgaben. Unter anderem, aber nicht ausschließlich:
Abschlussunterlagen
Nach erfolgreicher Bewerbung sind im Laufe der Förderung weitere Unterlagen einzureichen. Der Seed Grant wird in der Regel nach Beendigung des Projektes oder der Teilnahme an einer Veranstaltung ausgezahlt. In begründeten Ausnahmefällen können bis zu 75% der erwarteten Kosten bereits vorher ausgezahlt werden. Der Restbetrag wird auch in diesem Fall nach erfolgreichem Abschluss des Projektes ausgezahlt.
↳ Abschlussunterlagen für ein Forschungsprojekt:
Das Projekt wird als abgeschlossen betrachtet, sobald die erwarteten Kosten angefallen und die damit verbundene Tätigkeit (z.B.: Datenerhebung) abgeschlossen sind; unabhängig davon ob die zugehörige Ausarbeitung (z.B. BA- oder MA-Arbeit) bereits abgeschlossen ist. Wenn Publikationskosten im Antrag enthalten sind, können diese erst nach ihrem Anfallen erstattet werden.
- eine vollständige Kostenübersicht
- Zahlungsnachweise (z.B. gescannte Quittungen o.ä.)
- Verfassen eines Blogartikels über das geförderte Projekt auf der Vereinsseite des Junge Sprachwissenschaft e.V.
↳ Abschlussunterlagen für extrakurrikulare Veranstaltungen:
- eine Teilnahmebestätigung
- eine vollständige Kostenübersicht
- Zahlungsnachweise (z.B. gescannte Quittungen o.ä.)
- Verfassen eines Blogartikels über das geförderte Projekt auf der Vereinsseite des Junge Sprachwissenschaft e.V.
In beiden Fällen ist es nicht erforderlich, aber sehr nett, wenn Ihr uns ein paar Fotos zukommen lasst, zusammen mit der Erlaubnis, diese auf unserer Webseite und Social Media Präsenz als kleine Erfolgsgeschichten zu veröffentlichen. Achtet bei den Fotos vor allem darauf, keine Rechte Dritter zu verletzen.
Wen kann ich fragen, wenn noch Dinge unklar sind?
Der Ausschuss ist erreichbar unter grants@junge-sprachwissenschaft.de.